Hurra! Ihr werdet Eltern!
Die Freude ist riesengroß und euer Frauenarzt hat es nun auch offiziell bestätigt: Ihr bekommt ein Baby und haltet voller Stolz euren Mutterpass in der Hand! Herzlichen Glückwunsch auch von uns herzmamas!
Einerseits wollt ihr es eurer Familie, Freunden, Nachbarn, Kollegen und Co. erzählen, dass ihr schwanger seid, aber zugleich schießen euch als Mutter auch schon die ersten Fragen durch den Kopf: Wen muss ich informieren? Wann den Arbeitgeber? Wann die Krankenkasse? Welche Unterstützung gewährt mir der Staat? Was bedeutet die Geburt für meine / unsere finanzielle Zukunft?

Mutterschutz & Mutterschaftsgeld
Laut Gesetz sollen werden Mütter ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft mitteilen, sobald ihnen der Zustand bekannt ist, spätestens aber sieben Wochen vor der Geburt.
Ab der achten Woche vor der Geburt beginnt offiziell der Mutterschutz. In den letzten sechs Wochen vor der Entbindung dürfen Schwangere nur arbeiten, wenn sie selbst es möchten. In den ersten acht Wochen nach der Geburt (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten sind es zwölf Wochen) gar nicht. Und ganz wichtig für euch an dieser Stelle: Einer werdenden Mutter darf (bis auf neige Ausnahmen) nicht gekündigt werden.
Am besten beantragt ihr das Mutterschaftsgeld rechtzeitig VOR der Geburt, spätestens sieben Wochen davor muss es bei der Krankenkasse eingereicht werden, wenn die werdende Mutter fest angestellt ist.
Wenn ihr allerdings nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern familien- oder privatversichert seid, beantragt ihr euer Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt. Das Formular dazu gibt es im Internet unter: www.mutterschaftsgeld.de
Elterngeld
Das Elterngeld versteht sich als eine Art Lohnersatz in der Elternzeit und liegt zwischen 300 und 1.800 Euro. Auch wenn das Elterngeld vom Bund geregelt ist, hat jedes Bundesland seine eigenen Elterngeldstellen befinden. Dort müsst ihr den ausgefüllten Elterngeldantrag inkl. aller erforderlichen Anlagen senden.
Elterngeld wird grundsätzlich in den einzelnen Bundesländern geregelt. Wenn ihr also in Thüringen wohnt, müsst ihr euch an die entsprechende Elterngeldstelle wenden. Der Elterngeldantrag in Thüringen ist bei der jeweils zuständigen Elterngeldstelle der Landkreise und kreisfreien Städte einzureichen. Dies muss leider bis heute (Stand November 2018) auf dem Postweg geschehen, da ein Onlineantrag in diesem Bundesland bisher noch nicht möglich ist.
Deine zuständige Elterngeldstelle in Thüringen findest du hier:
Aktueller Hinweis: Aufgrund steigender Geburtenraten und Personalmangel nimmt die Bearbeitung des Elterngeldantrags in Thüringen derzeit leider viel Zeit in Anspruch. Plane dies in jedem Fall mit ein und schafft euch unbedingt finanzielle Reserven, falls das Elterngeld nicht rechtzeitig ausgezahlt wird. Achtet unbedingt darauf, den Elterngeldantrag vollständig und korrekt auszufüllen! Leider füllen viele Eltern ihn aufgrund der Komplexität nicht korrekt aus. In der Folge kann die Elterngeldzahlung schonmal ein paar Wochen oder sogar Monate dauern.
Diese Dokumente braucht ihr für den Elterngeld-Antrag
- die Geburtsbescheinigung des Kindes mit Verwendungszweck „für Elterngeld“
Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid über Mutterschaftsgeld der Krankenkasse - Nachweis über die vom Arbeitgeber gewährte Elternzeit
alle Einkommensnachweise für den entsprechenden Bemessungszeitraum
Personalausweis (Kopie)
Eventuell:
- Elterngeldbescheide für ältere Geschwisterkinder
- Nachweis über gewährte Arbeitgeberzuschüsse während der Mutterschutzfristen
- Nachweis über den Bezug von Krankentagegeld aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung (mit ärztlichem Attest)
- Bescheide über Einkommensersatzleistungen (ALG 1, Kinderzuschlag etc.) im Bemessungszeitraum
- Nachweis über Einkünfte aus nichtselbständiger oder selbständiger Arbeit während des Elterngeldbezugs

Der richtige Zeitpunkt für den Elterngeldantrag
Der Elterngeldantrag kann grundsätzlich erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Wichtig ist jedoch, dass du nicht länger als drei Monate wartest, da eine rückwirkende Zahlung nur über maximal drei Monate möglich ist. Anderenfalls musst du auf einen Teil verzichten.
Hier findet Ihr noch eine kleine Berechnungshilfe:
www.familienwegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner
Für alle, die sonst noch Hilfe beim Ausfüllen des Elterngeldantrags (z.B. bei Zwillingen) benötigen zumindest in Thüringen, können sich sonst auch gerne an die kompetente Fachfrau Stefanie Göring wenden. Einer ihrer Schwerpunkte ist u.a. auch die Elterngeldberatung in Thüringen.